Die gesetzlichen sowie die meisten privaten Krankenkassen tragen nach begründeter Antragsstellung die Kosten für eine Psychotherapie – entweder Kurzzeittherapie (max. 30 Sitzungen) oder Langzeittherapie (max. 60 Sitzungen).
Bei gesetzlich Versicherten rechne ich direkt mit den Kassen nach dem Einheitlichen Gebührenmaßstab (EBM) der ärztlichen Versorgung ab.
Bei privat Versicherten bzw. Beihilfe-Berechtigten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Meist zahlen Sie selbst die von mir gestellte Rechnung und beantragen dann eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Da Versicherungsbedingungen jedoch variieren, sollten Sie sich bereits vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle erkundigen.